Nächstenliebe sichtbar machen Wir teilen nicht nur das gleiche Blut.
Nächstenliebe sichtbar machen Mein Schutzengel trägt einen Namen.
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Transplantationen ermöglichen Chancen auf ein neues Leben

Bereits seit 30 Jahren schenkt unser Ärzteteam im Transplantationszentrum Bochum-Langendreer Menschen, die eine lebensnotwendige Organtransplantation benötigen, eine Chance auf ein neues Leben.

Die Entscheidung für eine Spende ist ein emotionaler und kraftvoller Akt der Menschlichkeit und kann Hoffnung sowie Zuversicht schenken. Gleichzeitig erfordert es Mitgefühl und Solidarität.

Rückblickend hat das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum nahezu 3.000 Transplantationen bei mehr als 2.000 Patienten, darunter knapp 700 Doppeltransplantationen von Nieren und Bauchspeicheldrüsen – bereits seit 1993 durchgeführt.
Das Transplantationszentrum in Bochum ist eines von wenigen in Europa, die in dieser Häufigkeit Pankreas-Nierentransplantationen bei Diabetikern durchführen – ein Leuchtturm in der Metropole Ruhr. „Moderne Verfahren, hohe Motivation, ein professionelles Team und persönliche Zuwendung spielen hierbei eine entscheidende Rolle.“, sagt Prof. Dr. med. R.Viebahn, Direktor der Klinik für Chirurgie und Leiter des Transplantationszentrums Bochum. „Die in unserem Hause durchgeführten Transplantationen ermöglichen unseren schwer erkrankten Patienten eine Chance auf eine verbesserte Lebenserwartung und -qualität.“

Wir wollen „Nächstenliebe sichtbar machen“ und wichtige Aufklärungsarbeit auf dieser Seite leisten. Gerade im Themenfeld Organ- und Gewebespende gibt es häufig Unsicherheiten. Dennoch ist es für jeden Einzelnen von uns relevant.

Das sind wir

Unter der Leitung von Prof. Dr. med. Viebahn sind im Transplantationszentrum in Bochum zwei Spezialgebiete in der Transplantationsmedizin weiterentwickelt worden: Die Nierentransplantation sowie auch die Doppeltransplantation von Niere und Bauchspeicheldrüse.
Das Transplantationszentrum in Bochum verfügt über eine eigene Station sowie eine Nachsorgeambulanz. Organtransplantierte Patienten werden nach der Operation optimal auf die notwendigen Medikamente eingestellt und erhalten eine hervorragende Betreuung.

Das bedeutet Organspende

Bevor es zu einer Spende kommen kann, muss eine individuelle und sehr persönliche Entscheidung getroffen werden: Ja oder Nein zur Organspende. Wer sich für eine Spende entscheidet, kann diese Entscheidung in einem Organspendeausweis festhalten.
In Deutschland werden Personen erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung Organspenderin oder Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit Angehörigen und engen Freunden über die eigene Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Organspende,
ja oder nein?

Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung, die nicht leicht zu beantworten ist. Bedenken Sie dabei: Eine Organspende kann die Lebensqualität eines erkrankten Menschen komplett verändern und Ihre Angehörigen entlasten, weil Sie aktiv für sich selbst eine Entscheidung getroffen haben.

Organspende als Chance für ein gemeinsames Leben

Durch eine Lebendorganspende kann eine erkrankte Person eine zweite Lebenschance erhalten. Anders als bei der postmortalen Spende ist es entscheidend, dass es eine Verbindung zwischen Spender und Empfänger gibt. Nächstenliebe kann bei einer Organspende ganz praktisch gelebt werden.

Voraussetzungen für eine Lebendspende

Spender und Empfänger müssen sich nahestehen

Spenden von Organen ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Aufklärung und Freiwilligkeit

Die Operation einer Organentnahme ist nicht risikofrei für den Spender.

Lebendspende vs. postmortale Organspende

Der Vorteil bei einer Lebendspende: Die menen Organe erfüllen ihre Aufgaben

Neuanfang

„Wir teilen nicht nur das gleiche Blut.“

Spender und Empfänger müssen sich nahestehen

Spenden von Organen ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Transplantationsgesetz schafft Sicherheit für Spender und Empfänger von Organen. Die Spendenden und auch die Empfangenden müssen ein Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades ausweisen. Eheleute und Verlobte können sich gegenseitig ein Organ spenden, oder auch Menschen die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Ein Arzt muss bestätigen, dass eine Spende zwischen den beiden Personen möglich ist.

Aufklärung und Freiwilligkeit

Die Operation einer Organentnahme ist nicht risikofrei für den Spender. Dieser muss volljährig sein, einwilligungsfähig und der Organ-Entnahme zugestimmt haben. Zudem soll für den Spender über die eigentliche Entnahme das Risiko so niedrig wie möglich gehalten werden und er oder sie soll über das eigentliche Operationsrisiko hinaus nicht gefährdet sein. Eine Spende kommt nur dann in Frage, wenn kein postmortal gespendetes Organ vorhanden ist. Die sogenannte Lebendspendekommission überprüft die angestrebte Organspende. Die Expertinnen und Experten klären, ob alle Kriterien für eine Spende erfüllt sind, damit es nicht zu einer Straftat kommen kann. Organhandel ist in Deutschland unter Strafe verboten. Genau deshalb ist es so wichtig zu prüfen, ob eine Spende freiwillig und unentgeltlich stattfindet. Die Freiwilligkeit der Spende steht bei der Lebendspende im Vordergrund.

Lebendspende vs. postmortale Organspende

Der Vorteil bei einer Lebendspende: die entnommenen Organe erfüllen ihre Aufgaben im Empfängerkörper in der Regel deutlich länger. Das hat unterschiedliche Ursachen, wie etwa die Gesundheit des Spenders. Denn ausschließlich gesunde und demnach auch fitte Menschen kommen als Spender in Frage. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Qualität des entnommenen Organes. Zudem kann der Zeitpunkt für eine Entnahme freier bestimmt werden und je günstiger der Zeitraum, desto höher ist die Chance für eine erfolgreiche Transplantation. Ein letzter entscheidender Faktor ist, wie auch bei der postmortalen Spende, der Faktor Zeit. In der Regel findet die Transplantation im gleichen Krankenhaus statt. Deshalb ist der Zeitraum, in dem das Organ nicht durchblutet wird deutlich kürzer und das Risiko einer Beschädigung des Organes ist geringer.

Neuanfang

„Wir teilen nicht nur das gleiche Blut.“ – Dieser prägende Satz wird sowohl den Organspender, als auch den Organempfänger den Rest ihres Lebens begleiten. Diese besondere Verbindung, die bei einer Lebendspende entsteht, wird ein fester Bestandteil des Lebens für Spender und Empfänger. Hoffnung ist manchmal das einzige, was in dunklen Lebenszeiten bestand hat. Umso schöner ist es doch, wenn diese Hoffnung zum Hoffnungsträger für einen neuen Weg im Leben wird.

Hoffnung schenken

Die Gesundheit eines Menschen ist sein wertvollstes Gut, da niemand gern krank ist, schon gar nicht lebensbedrohlich. Wer sich für eine postmortale Spende, also eine Spende nach Hirntod, entscheidet, ermöglicht einem erkrankten Menschen einen Neuanfang und Hoffnung auf einen veränderten Lebensweg.

Voraussetzungen postmortale Organspende

Feststellung des Hirntodes

Manchmal kann ein Patient trotz bester medizinischer Versorgung nicht gerettet werden.

Gespräch mit den Angehörigen

In Deutschland kann eine Spende von Organen nur mit Einwilligung erfolgen.

Medizinische Untersuchungen und Suche nach Organempfänger

Die DSO fungiert als Vermittler zwischen Spender und Empfänger.

Organentnahme und Transplantation

Die DSO organisiert für die Entnahme bei Bedarf sogenannte Entnahmeteams.

Feststellung des Hirntodes

Manchmal kann ein Patient trotz bester medizinischer Versorgung nicht gerettet werden. Wird der Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms durch zwei qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt, sind die Voraussetzungen für eine mögliche Organspende erfüllt. Zum Schutze des Verstorbenen dürfen die Ärzte nicht an der späteren Entnahme und auch nicht an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Das Krankenhaus, in dem der Verstorbene behandelt worden ist, nimmt Kontakt mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auf, die eine zentrale Rolle im Organspendeprozess innehat. Das Transplantationsgesetz regelt in Deutschland alles rund um den Organspendeprozess, um Missbrauch zu verhindern und Rechtssicherheit herzustellen.

Gespräch mit den Angehörigen

In Deutschland kann eine Spende von Organen nur mit Einwilligung erfolgen. Ist diese Entscheidung von der verstorbenen Person nicht getroffen worden, beispielsweise in einem Organspendeausweis, werden die Angehörigen kontaktiert, um eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person zu treffen. Dies kann emotional sehr belastend für die Angehörigen sein. Deshalb ist es so wichtig, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen und die getroffene Entscheidung in Form eines Organspendeausweises festzuhalten. Eine Patientenverfügung reicht nicht aus.

Medizinische Untersuchungen und Suche nach Organempfänger

Die DSO fungiert als Vermittler zwischen Spender und Empfänger. Sie veranlasst alle erforderlichen Untersuchungen sowie die Erhebungen von Daten, die für eine Transplantation notwendig sind. Alle Daten laufen bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant zusammen. Die Vergabe des gespendeten Organes richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Hier stehen die Dringlichkeit für eine Transplantation und die Erfolgsaussicht für eine Genesung im Vordergrund.

Organentnahme und Transplantation

Die DSO organisiert für die Entnahme bei Bedarf sogenannte Entnahmeteams. Die Entnahme des Organes findet unter den gleichen Bedingungen statt, wie auch jede andere Operation. Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen würdigen Zustand versetzt und die Angehörigen erhalten die Möglichkeit, sich von der verstorbenen Person zu verabschieden. Parallel dazu erfolgt der Transport des gespendeten Organes schnell, sorgfältig und in einem medizinisch einwandfreien Zustand. Zeit ist hier ein entscheidender Faktor, weil diese die Funktion des Transplantates und somit auch das Überleben des Organempfängers beeinflusst. Die Empfänger des Transplantates sind bei Ankunft des Organes bereits auf die Operation vorbereitet und die Transplantation erfolgt zeitnah.

Die Spendenbereitschaft zur postmortalen Organspende

Dieser Spenderzahl steht eine große Warteliste gegenüber, im Jahr 2022 wurden über 2.400 Menschen aus Deutschland für eine Nierentransplantation neu bei Eurotransplant angemeldet. Das erklärt, warum man in Deutschland etwa acht Jahre auf eine Nierentransplantation warten muss, wenn kein Lebendspender ermittelt werden kann.

Werden Sie Schutzengel

Wer sich mit dem Thema Organspendeausweis beschäftigt merkt schnell, dass es auf eine simple Entscheidung hinausläuft: zunächst einmal Ja oder Nein zur Organspende.

Bei vielen Menschen wird dieses Thema gern auf die lange Bank geschoben, in der Annahme, dass man selbst gesund ist und das Leben ja in den gewohnten Bahnen verläuft. Genau diese gewohnten Bahnen können aber durch eine plötzlich auftretende Notsituation, durch beispielsweise einen Unfall, beendet werden. Von jetzt auf gleich ist alles anders. Genau in diesen Notsituationen ist es gut, Vorsorge getroffen zu haben. Der Organspendeausweis schafft Klarheit.

Auf der Rückseite des Ausweises kann man das individuelle Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken.
Selbstverständlich ist die Entscheidung zu einer Organspende jederzeit widerrufbar.

Und wer im Laufe der Jahre feststellt, dass man sich anders entscheiden möchte, so ist dies gar kein Problem. Lediglich die alte Erklärung muss vernichtet werden, die im Idealfall immer mit den anderen persönlichen Papieren in der Geldbörse steckt. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung erneut festhalten. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.

FAQs

In Deutschland werden Personen erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung Organspenderin oder Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit Angehörigen und engen Freunden über die eigene Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.
Wurde keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Damit sie in der akuten Notsituation Bescheid wissen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende machen und mit Ihren Angehörigen darüber sprechen.

Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests – und letztlich das Ärzteteam, welches die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.

Eine Organentnahme wird ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung sowie ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und die eigenen Angehörigen zu informieren.

Es ist nicht notwendig sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich für eine Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist.

Nein, in Deutschland ist der Organspendeausweis keine Pflicht.

Auf dem Organspendeausweis kann einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugestimmt oder ablehnt werden, nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben oder eine Person bestimmt werden, die im Fall der Fälle über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.

Nein. Ein Organspendeausweis wird nicht registriert.

Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden.

Damit Ihre Entscheidung im Fall der Fälle bekannt ist, sollten Sie den Organspendeausweis ständig bei sich tragen, zum Beispiel zusammen mit dem Personalausweis im Portemonnaie. Außerdem sollten Angehörigen über die eigene Entscheidung informiert sein.

Ja, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann selbstverständlich jederzeit angepasst werden. Dazu sollte der alte Ausweis vernichtet werden und ein neuer Organspendeausweis ausgefüllt werden.

Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. „Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt.“). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

Die Lebendorganspende ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Erlaubt ist nur die Lebendorganspende unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, wie zum Beispiel bei Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern und Verlobten sowie unter Menschen, die sich persönlich sehr nahestehen. Eine Organentnahme bei einem lebenden Menschen ist nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein Spenderorgan einer verstorbenen Person zur Verfügung steht.

Folgende Organe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Darüber hinaus kommt folgendes Gewebe für eine Spende infrage: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, das aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen wird.

Die Voraussetzungen für eine Organspende sind im Transplantationsgesetz streng geregelt:

  • Bei der verstorbenen Person muss der Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden sein.
  • Es muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen – zum Beispiel auf dem Organspendeausweis.

Es wird auch dann mit den Angehörigen gesprochen, wenn auf einem Organspendeausweis die Zustimmung vermerkt ist. Die festgehaltene Entscheidung sollen Angehörige bestätigen oder widerlegen.

Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.

Nach dem Transplantationsgesetz dürfen nur die nächsten Angehörigen nach dem Wissen der verstorbenen Person entscheiden. Dazu gehören die Ehepartnerin oder der Ehepartner, gefolgt von volljährigen Kindern, den Eltern oder dem Vormund, den volljährigen Geschwistern und den Großeltern. Voraussetzung ist, dass der oder die Angehörige in den letzten zwei Jahren Kontakt zu der verstorbenen Person hatte.

Jedes Land kann in seiner Gesetzgebung die Regelung zur Organ- und Gewebespende selbst festlegen. Während in Deutschland die Entscheidungslösung gilt, haben andere Länder unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Organ- und Gewebespende.